Anforderungen an die Rückverfolgung von Kältemitteln
- Caroline Antoun
- Stefan Heinzen
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Die EPA schreibt vor, dass jedes System oder eigenständige Gerät, das 50 Pfund Kältemittel oder mehr verbraucht, detaillierte Aufzeichnungen über die Gesamtfüllung des Systems, die Art des verwendeten Kältemittels, das Datum der letzten Füllung und die bei der letzten Füllung verwendete Menge führen muss. Außerdem müssen die Unternehmen:
- Führen Sie Aufzeichnungen über jedes in den letzten drei Jahren verwendete Kältemittel;
- Berechnen Sie die Leckraten jedes Mal, wenn Kältemittel hinzugefügt wird;
- Führen Sie Aufzeichnungen über jedes Ereignis, das den EPA-Grenzwert überschritten hat;
- Beseitigen Sie Lecks innerhalb von dreißig Tagen; und
- Erstellen Sie Nachrüstungs- oder Stilllegungspläne für alle Lecks, die nicht innerhalb von dreißig Tagen behoben werden.
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